Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

Die STEOP besteht aus 7 Lehrveranstaltungen, die zu 2 Modulen zusammengefasst werden: Grundlagen der Musik und des musikwissenschaftlichen Arbeitens (Modul B01.1) und Einführung in das Fach Musikwissenschaft (Modul B01.2). Zu jedem Modul findet eine Modulprüfung statt, bei der jeweils alle Teile (2 für B01.1, 5 für B01.2) positiv beurteilt werden müssen, um eine positive Gesamtnote für die jeweilige Modulprüfung zu erreichen.

Erst nach der positiven Absolvierung beider STEOP-Modulprüfungen (B01.1 und B01.2) können Vorlesungsprüfungen abgelegt sowie prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen besucht werden. Das heißt, dass im 1. Semester neben den STEOP-Vorlesungen zwar weitere Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung (VO) besucht werden können, die Prüfungen darüber können aber erst nach positiver Absolvierung der STEOP gemacht werden. Um dies den Studierenden zu ermöglichen, werden die STEOP-Prüfungen früher angesetzt als andere Prüfungen. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen wie Proseminare oder Übungen können im 1. Semester nicht besucht werden.


Informationen zu den STEOP-Modulprüfungen

Pro Semester werden drei Prüfungstermine angeboten (Wintersemester: Mitte Dezember, Anfang Jänner und Ende Jänner; Sommersemester: Mitte Mai, Mitte Juni und Anfang Oktober). Bei Nicht-Bestehen einer STEOP-Modulprüfung kann diese beim nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zu den Modulprüfungen Ihren Studierendenausweis mitzubringen haben!


Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.


Nicht-Bestehen der STEOP

Studierende können dreimal zu den STEOP-Prüfungen antreten. Wenn sie in einer Prüfung der STEOP auch die zweite Wiederholung nicht bestanden haben, werden sie vom betreffenden Studium ausgeschlossen. Das Datum des Ausschlusses entspricht dem Datum der Prüfung.

Die neuerliche Zulassung zu diesem Studium kann frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Die neuerliche Zulassung kann zweimal beantragt werden. Nach jeder neuerlichen Zulassung stehen der Studierenden bzw. dem Studierenden die gesamte Anzahl an Prüfungswiederholungen in der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu Verfügung.