Validierung FAQs

Was kann validiert werden?

Per 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten

  • nicht formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter und Erwachsenenbildung)
  • und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberufliche erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)

anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.


Welche Frist muss man beachten?

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab der Erstzulassung zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig


Wie läuft die Validierung ab?

  1. Füllen Sie das Formular zur Validierung elektronisch aus
  2. Unterschreiben dieses und senden es, inkl. aller erforderlichen Unterlagen an die zuständige SPL: christoph.reuter@univie.ac.at
  3. Die zuständige SPL wird sich Ihre Unterlagen ansehen und Sie über die weiteren Schritte zur Validierung informieren
  4. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Validierungsformular

Die StudienServiceStelle wird nach Freigabe durch den SPL die Anerkennung durchführen und Ihnen den amtssignierten Anerkennungsbescheid auf Ihren u:account zukommen lassen.

Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.


Was passiert, wenn die Validierung nicht erfolgen kann?

Die Validierung kann nicht erfolgen:
Wenn die beantragte Qualifikation nicht anerkannt werden kann, muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolviert werden.

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:

  1. Die SPL schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an Sie und die/den betreffende*n Lehrende*n.
  2. Der/Die Studierende kontaktiert die/den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  3. Der/Die Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an die SPL.
  4. Die SPL trifft Entscheidung, ob Validierung erfolgen kann oder nicht.

Ablauf des Validierungsverfahrens