Was wird anerkannt?

Ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich, wenn eine im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltung (X) durch eine Lehrveranstaltung (Y), die Sie nicht im Rahmen desselben Musikwissenschafts-Curriculums absolviert haben, oder durch ein Praktikum ersetzt werden soll.

Konkrete Fälle für Anerkennungsverfahren:

  • wenn Sie eine Prüfungsleistung, das auf Ihrem Sammelzeugnis nicht unter der entsprechenden Studienkennzahl der Musikwissenschaft (Bachelorstudium Musikwissenschaft: A 033 636, Masterstudium Musikwissenschaft: A 066 836) aufscheint, für eben dieses Studium verwenden wollen;
  • wenn Sie Prüfungsleistungen, die Sie in einem alten Studienplan der Musikwissenschaft erworben haben, in ihrem aktuellen Curriculum verwenden wollen (Umsteiger*innen);
  • wenn Sie Zeugnisse, die Sie an einer anderen Universität, Musikuniversität, einem Konservatorium oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben, für Ihr Studium der Musikwissenschaft verwenden wollen;
  • wenn Sie Leistungen im Rahmen von ERASMUS oder Non-EU Student Exchange Programmen erbracht haben;
  • wenn fachspezifische Praktika anerkannt werden sollen.

Achtung! Leistungen, die unter einem falschen Studienplanpunkt (d.h. in einem falschen Modul) am Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht anerkannt, sondern nur richtig zugeordnet werden. Sie können die Zuordnung selbst über U:SPACE vornehmen. Wenn Sie damit Probleme haben, wenden Sie sich an die StudienServiceStelle.


Anerkennung von Prüfungen von Musikuniversitäten und Konservatorien

Im Qualifikationsprofil der Musikuniversitäten und Konservatorien überwiegt – je nach Studienrichtung in unterschiedlichem Ausmaß – die künstlerische Seite. Daher sind dort absolvierte Prüfungen nur in begrenztem Maße für das Musikwissenschaftsstudium anrechenbar. Anerkannt werden können jedenfalls Tonsatz (Satzlehre, Harmonielehre, Kontrapunkt) für die Module B02.1, B02.2, B17 und TON sowie Gehörbildung für das Modul B02.1. Die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen wie Musikgeschichte, Formenlehre etc. hängt von der Studienrichtung ab, die an der Musikuniversität absolviert wurde (z.B. wird bei IGP und Musikerziehung mehr angerechnet als bei Instrumentalstudien). Seminare werden als solche nur anerkannt, wenn eine Seminararbeit in dem an der Musikwissenschaft üblichen Umfang (siehe Richtlinien für schriftliche Arbeiten am Institut für Musikwissenschaft) vorliegt. Was im konkreten Fall anerkannt werden kann, muss in einem Beratungsgespräch mit dem Studienprogrammleiter geklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass Lehrveranstaltungen, die parallel zum Studium der Musikwissenschaft an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium besucht werden, nur per Vorausbescheid anerkannt werden können. Ausgenommen davon sind Lehrveranstaltungen, die im VVZ angeführt sind (siehe hier). Für diese Lehrveranstaltungen ist keine Anerkennung im Voraus erforderlich.

Parallel zum Studium der Musikwissenschaft absolvierte Lehrveranstaltungen an nicht-akkreditierten Konservatorien werden generell nicht anerkannt. Beispiele für nicht-akkreditierte Konservatorien: Diözesankonservatorium für Kirchenmusik der Erzdiözese Wien – Richard-Wagner-Konservatorium, Wien – Prayner Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst, Wien – Franz-Schubert-Konservatorium, Wien – Vienna Konservatorium – Vienna Music Institute (VMI).


Anerkennung von Praktika

Praktika können nur anerkannt werden, wenn sie qualifizierte Tätigkeiten in einem der im Qualifikationsprofil des betreffenden Curriculums genannten Arbeitsfelder beinhalten. Tätigkeiten wie Betreuung der Garderobe, Kartenverkauf, Saalaufsicht etc. können nicht anerkannt werden. Es muss eine Bestätigung (mit Unterschrift) des Praktikumsgebers mit Beschreibung der Tätigkeit und Angabe des Umfanges (geleistete Arbeitsstunden) vorliegen. Pro 25 geleistete Arbeitsstunden wird ein ECTS-Punkt vergeben.

Im Bachelorstudium kann ein Praktikum zu maximal 4 ECTS für das Modul PRX oder das Modul FRE anerkannt werden.

Für die Alternative Erweiterung ist die Anerkennung von Praktika nicht möglich.

Im alten Masterstudium können zwei Praktika im Umfang von max. je 5 ECTS für das Modul M17 anerkannt werden; im neuen Masterstudium im Umfang von je 2x5 ECTS für das Modul PRX.

Bitte beachten Sie, dass Praktika nur per Vorausbescheid (siehe Vorgehensweise) anerkannt werden können.


Anerkennung von Musikerziehung an Musikgymnasien

Wenn Sie die Matura in einem Musikgymnasium oder Gymnasium mit musikalischem bzw. Instrumentalschwerpunkt in Österreich gemacht haben und in der Oberstufe Musikerziehung besucht haben, dann kann Ihnen die Matura in Musikerziehung bzw. der Unterricht in Musikerziehung anerkannt werden.

BA: Anerkennung für STEOP 1 (Grundlagen der Musik) (4 ECTS) + UE Tonsatz 1 (5 ECTS)

Bitte bringen Sie zur Anerkennung das Zeugnis der 8. Klasse sowie das Maturazeugnis mit.