Umstieg auf das aktuell gültige BA-Curriculum Musikwissenschaft (Version 2016)

Der Abschluss des Curriculums in der Version 2011 war bis 30.11.2019 möglich. Alle, die das Studium bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen hatten, wurden automatisch dem aktuellen Curriculum unterstellt.


Anerkennungsverordnung und Äquivalenzliste

Folgende Liste zeigt die Lehrveranstaltungen, welche nach einem Umstieg laut Anerkennungsverordnung automatisch anerkannt werden können. Hierfür ist kein Antrag notwendig. Links sind die im alten BA absolvierten Lehrveranstaltungen angeführt und rechts finden Sie die Lehrveranstaltungen des neuen BA-Curriculums, für die die Lehrveranstaltungen des alten BA-Curriculums anerkannt werden.

PFLICHTMODULGRUPPE STEOP

 

Modul bzw. LV aus BA 2011

 

 

wird anerkannt für (bzw. ist äquivalent zu) Modul bzw. LV aus BA 2016

 

B01.1

Grundlagen der Musik und des musikwissenschaftlichen Arbeitens (Modulprüfung)

6

STEOP1

 

Grundlagen der Musik (Modulprüfung)

 

4

ARB

Arbeitstechniken

5

B01.2

Einführung in das Fach Musikwissenschaft (Modulprüfung)

15

STEOP2

Orientierung Musikwissenschaft (Modulprüfung)

12

 

PFLICHTMODULGRUPPE TONSATZ

 

Modul bzw. LV aus BA 2011

 

 

wird anerkannt für (bzw. ist äquivalent zu) Modul bzw. LV aus BA 2016

 

B02.1

UE Tonsatz I

4

TON

UE Tonsatz 1

5

B02.1

UE Hören und Erkennen von musikalischen Strukturen

4

TON

UE Musikalische Analyse

5

B02.2

UE Tonsatz II (falls nicht vorhanden > UE Transkription nehmen)

4

TON

UE Tonsatz 2

5

 

Wenn UE Tonsatz II UND UE Transkription gemacht wurden, kann nach Rücksprache mit dem/der Studierenden laut Anerkennungsverordnung folgende Anrechnung vorgenommen werden:

 

B02.2.

UE Transkription

4

ETH

UE Ethnomusikologische Übung

5

 


Weitere Anerkennungen beim Umstieg

Nach dem Umstieg in das aktuelle BA-Curriculum (Version 2016) spätestens mit 01.12.2019 müssen alle bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Die Leistungen, die nicht durch die oben genannte Anerkennungsverordnung abgedeckt werden, müssen per Bescheid anerkannt werden. Dafür müssen Sie die StudienServiceStelle kontaktieren und ein Ansuchen um Anerkennung stellen.

Da die BA-Curricula der Musikwissenschaft sehr viele Wahlmöglichkeiten beinhalten, gibt es beim Umstieg nicht nur eine einzige Möglichkeit der Anrechnung. Je nachdem, für welche Module eine LV laut Vorlesungsverzeichnis codiert ist, kann diese für unterschiedliche Module des neuen BA-Curriculums anerkannt werden.

Damit Sie Ihren Umstieg selbst planen können, finden Sie untenstehend eine Erklärung, wie Anerkennungen beim Umstieg funktionieren.

1. Anerkennung von Modulen als „Paket“ (Grund- und Wahlmodule):
Wenn Sie ein Modul nach den curricularen Vorgaben des alten BA-Curriculums abgeschlossen haben, kann dieses Modul im Paket für das äquivalente Modul anerkannt werden. Die dunkel-orange und dunkel-grün hinterlegten Zeilen in der untenstehenden Tabelle zeigen die jeweils äquivalenten Grund- bzw. Wahlmodule. Bei der Paketanerkennung werden die meisten Module ECTS-mäßig aufgewertet:
z.B.: abgeschlossenes Modul B03 (12 ECTS) > wird im „Paket“ anerkannt für Modul HIS (13 ECTS)

2. Anerkennung von LVen für die Grundmodule
Alternativ zur Anerkennung eines Moduls als „Paket“ können auch Anerkennungen auf Lehrveranstaltungsebene vorgenommen werden. Hierbei werden die meisten LVen ECTS-mäßig aufgewertet (z.B. VO 4 ECTS statt 3 ECTS, PS 6 ECTS statt 5 ECTS).
Da die Grundmodule im neuen BA-Curriculum relativ verschult sind, ist eine Anerkennung von einzelnen LVen im Bereich der Grundmodule i.d.R. nur möglich, wenn genau die laut neuem BA-Curriculum geforderte LV absolviert wurde. Die hell-orange hinterlegten Zeilen in der untenstehenden Tabelle zeigen die Anerkennungsmöglichkeiten für LVen der Grundmodule.
z.B.: Für das Modul HIS können nur die LVen „VO Grundlagen der Musik bis 1600“, VO Grundlagen der Musik nach 1600“ und „UE Einführung in die Musikalische Paläographie“ anerkannt werden. (Alternativ können auch die „UE Einführung in die Notation und Komposition I, II, III oder IV“ für die „UE Einführung in die musikalische Paläographie“ anerkannt werden.)

3. Anerkennung von LVen für die (neuen) Grundmodule PRO und MUG
Im neuen BA-Curriculum gibt es zwei neue Module (PRO und MUG).
Für das Modul PRO sind insgesamt 2 Proseminare zu absolvieren. Für dieses Modul kann jedes Proseminar aus dem alten BA-Curriculum anerkannt werden (Aufwertung von PS 6 ECTS statt 5 ECTS).
Für das Modul MUG sind insgesamt zwei Vorlesungen zu Musikgeschichte zu absolvieren. Für dieses Modul können nur Musikgeschichte-Vorlesungen (z.B. „VO Musikgeschichte I, II, III, IV, V, und VI“) anerkannt werden (Aufwertung von VO 4 ECTS statt 3 ECTS).

4. Anerkennung von LVen für die Wahlmodule
Wenn die Anerkennung einer LV im Bereich der Grundmodule nicht möglich ist, kann diese für eine LV aus einem Wahlmodul anerkannt. Hierbei werden die meisten LVen ECTS-mäßig aufgewertet (z.B. VO 4 ECTS statt 3 ECTS, PS 6 ECTS statt 5 ECTS, Aufwertung von UE auf 5 ECTS). Da die Wahlmodule im neuen BA-Curriculum sehr frei sind, ist hier nur auf die äquivalente Codierung zu achten. Die hell-grün hinterlegten Zeilen der untenstehenden Tabelle zeigen die jeweils äquivalenten Codierungen im Bereich der Wahlmodule.
z.B.:  LV aus B14 > wird anerkannt für eine LV aus POP-V
(Ausnahme FRE-Modul: Hierfür können alle LVen anerkannt werden – egal, welche Codierung sie im alten BA-Curriculum haben.)

5. Erweiterungscurricula
Auch ECs müssen anerkannt werden. Dazu registrieren Sie sich nach der erfolgten Unterstellung unter das neue BA-Curriculum erneut über u:space für das EC und wählen das neue BA-Studium als „Hauptstudium“ aus. Bei abgeschlossenen ECs können Sie danach den Antrag auf Anerkennung in der StudienServiceStelle Musikwissenschaft stellen. Wenn das EC noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie sich zur Anerkennung der Leistungen für das neue BA-Curriculum an die StudienServiceStelle der EC-anbietenden Studienrichtung wenden (z.B. an die StudienServiceStelle Psychologie für ein EC aus der Psychologie).

6. Alternative Erweiterung
Leistungen der Alternativen Erweiterung müssen ebenfalls anerkannt werden. Der Antrag ist in der StudienServiceStelle Musikwissenschaft zu stellen.

PFLICHTMODULE

 

Modul bzw. LV aus BA 2011

 

 

wird anerkannt für Modul bzw. LV aus BA 2016

 

B03

Grundmodul Geschichte der Europäischen Musik vor und nach 1600

12

HIS

Grundlagen der Historischen Musikwissenschaft (Pflichtmodul)

13

B03

VO Grundlagen der Musik bis 1600

4

HIS

VO Grundlagen der Musik bis 1600

4

B03

VO Grundlagen der Musik nach 1600

4

HIS

VO Grundlagen der Musik bis 1600

4

B03

UE Einführung in die Musikalische Paläographie

5

HIS

UE Einführung in die Musikalische Paläographie

5

 

Alternativ zur UE Einführung in die Musikalische Paläographie kann auch untenstehende LV anerkannt werden:

 

B03

UE Einführung in die Notation und Komposition I, II, III oder IV

4

HIS

UE Einführung in die musikalische Paläographie

5

B04

Grundmodul Ethnomusikologie

7

ETH

Ethnomusikologie (Pflichtmodul)

10

B04

VO Einführung in die Ethnomusikologie

5

ETH

VO Einführung in die Ethnomusikologie

5

Bo4

UE Ethnomusikologische Übung

5

ETH

UE Ethnomusikologische Übung

5

B05

Grundmodul Systematische Musikwissenschaft

7

SYS

Systematische Musikwissenschaft (Pflichtmodul)

10

B05

VO Einführung in die Systematische Musikwissenschaft

5

SYS

VO Einführung in die Systematische Musikwissenschaft

5

B05

1 Übung (UE) oder 1 Praktikum (PR)

4 od. 5

SYS

1 Übung (UE) oder 1 Praktikum (PR)

5

B06

Grundmodul Aktuelle und Populäre Musik

7

POP

Populäre Musik (Pflichtmodul)

5

 

Bei einer Paketanrechnung von B06 für POP würden 2 ECTS-Punkte verloren gehen (da das Modul POP nur aus der VO Einführung in die Populäre Musik à 5 ECTS besteht). Es empfiehlt sich daher die Anerkennung auf LV-Ebene bzw. das Nachholen der VO Einführung in die Populäre Musik.

 

B06

VO+UE Einführung in die Populäre Musik

5

POP

VO Einführung in die Populäre Musik

5

B06

VO Einführung in die Populäre Musik

5

POP

VO Einführung in die Populäre Musik

5

B07

Grundmodul Quellenkunde, Quellenarbeit und Quellenkritik

4

 

Dieses Modul gibt es im BA 2016 nicht mehr (d.h. müssen die LVen aus dem BA 2011 für ein Wahlmodul angerechnet werden.)

 

B08

Abschlussmodul

20

BAC

Bachelorseminare (Pflichtmodul)

20

B08

Bachelorarbeit (PS oder SE inkl. Zusatzleistung)

10

BAC

Bachelorarbeit (SE inkl. Zusatzleistung)

10

 

2 Proseminare (PS)

10

PRO

Proseminare (Pflichtmodul)

12

 

1 Proseminar (PS)

5

PRO

1 Proseminar

6

 

2 Vorlesungen Musikgeschichte

6

MUG

Musikgeschichte (Pflichtmodul)

8

 

Nur untenstehende Vorlesungen gelten als Musikgeschichte-Vorlesungen, die anerkannt werden können:

 

 

VO Musikgeschichte I (von der Antike bis 1300)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 1

4

 

VO Musikgeschichte II (1300-1600)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 2

4

 

VO Musikgeschichte III (1600-1750)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 2

4

 

VO Musikgeschichte IV (1750-1850)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 3

4

 

VO Musikgeschichte V (1850-1950)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 4

4

 

VO Musikgeschichte VI (Musik seit 1945)

3 od. 4

MUG

VO Musikgeschichte 4

4

 

WAHLMODULE

 

Modul bzw. LV aus BA 2011

 

 

wird anerkannt für Modul bzw. LV aus BA 2016

 

B09

Vertiefungsmodul Geschichte der Europäischen Musik vor ca. 1600

10

HIS-V1

Vertiefung Historische Musikwissenschaft – Musik vor 1600 (Wahlmodul)

12

B09

LV aus B09

 

HIS-V1

LV aus HIS-V1

 

B10

Vertiefungsmodul Geschichte der Europäischen Musik nach ca. 1600

10

HIS-V2

Vertiefung Historische Musikwissenschaft – Musik nach 1600 (Wahlmodul)

12

B10

LV aus B10

 

HIS-V2

LV aus HIS-V2

 

B11

Vertiefungsmodul Ethnomusikologie

10

ETH-V

Vertiefung Ethnomusikologie (Wahlmodul)

12

B11

LV aus B11

 

ETH-V

LV aus ETH-V

 

B12

Vertiefungsmodul Systematische Musikwissenschaft

10

SYS-V

Vertiefung Systematische Musikwissenschaft (Wahlmodul)

12

B12

LV aus B12

 

SYS-V

LV aus SYS-V

 

B13

Vertiefungsmodul Aktuelle Musik

10

HIS-V2

Vertiefung Historische Musikwissenschaft – Musik nach 1600 (Wahlmodul)

12

B13

LV aus B13

 

HIS-V2

LV aus HIS-V2

 

B14

Vertiefungsmodul Populäre Musik

10

POP-V

Vertiefung Populäre Musik (Wahlmodul)

12

B14

LV aus B14

 

POP-V

LV aus POP-V

 

B15

Vertiefungsmodul Quellenkunde, Quellenarbeit und Quellenkritik

10

 

Dieses Modul gibt es im BA 2016 nicht mehr (d.h. müssen die LVen aus dem BA 2011 für ein anderes Wahlmodul angerechnet werden.)

 

B15

LV aus B15

 

 

LV aus einem anderen Wahlmodul (> Orientierung an anderen Mehrfachcodierungen!)

 

B16

Ergänzungsmodul Musik und Gesellschaft

10

INT

Musikwissenschaft interdisziplinär (Wahlmodul)

12

B16

LV aus B16

 

INT

LV aus INT

 

B17

Ergänzungsmodul Analyse und theoretische Interpretation von Musik

10

HIS-V1
oder
HIS-V2

Vertiefung Historische Musikwissenschaft

12

B17

LV aus B17

 

HIS-V1 oder HIV-V2

LV aus HIS-V1 (wenn vor 1600) od. LV aus HIS-V2 (wenn nach 1600)

 

B18

Ergänzungsmodul Musikphilosophie, Musikästhetik und musikalische Hermeneutik

10

INT

Musikwissenschaft interdisziplinär (Wahlmodul)

12

B18

LV aus B18

 

INT

LV aus INT

 

B19

Ergänzungsmodul Musikwissenschaft aktuell

10

INT

Musikwissenschaft interdisziplinär (Wahlmodul)

12

B19

LV aus B19

 

INT

LV aus INT

 

B20

Ergänzungsmodul Angewandte Musikwissenschaft

10

PRX

Praxisfelder der Musikwissenschaft (Wahlmodul)

12

B20

LV aus B20

 

PRX

LV aus PRX

 

 

LVen im Ausmaß von max. 12 ECTS, die für kein anderes Wahlmodul angerechnet werden können, können ins FRE-Modul verschoben werden.

12

FRE

Freies Vertiefungsmodul (Wahlmodul)

12

 

irgendeine LV (egal welcher Code)

 

FRE

LV aus FRE

 

 

ERWEITERUNGSCURRICULA und ALTERNATIVE ERWEITERUNG

 

AE bzw. EC aus BA 2011

 

 

wird anerkannt für AE bzw. EC aus BA 2016

 

AE

Alternative Erweiterung

15

AE

Alternative Erweiterung

15

EC

Erweiterungscurricula

30 od. 15

EC

Erweiterungscurricula

30 od. 15

 

N.B.: Die Anerkennung von EC-Leistungen kann erst durchgeführt werden, nachdem der/die Studierende sich nach dem Umstieg auf das neue Curriculum erneut über u:space für das EC registriert hat (Auswahl des neuen BA-Studiums als „Hauptstudium“). Wenn das EC zum Zeitpunkt des Umstiegs noch nicht abgeschlossen war, muss die Anerkennung der Leistungen von der EC-anbietenden StudienServiceStelle durchgeführt werden! Ist das EC hingegen zum Zeitpunkt des Umstiegs schon abgeschlossen, kann die Anerkennung von der StudienServiceStelle Musikwissenschaft vorgenommen werden.