Einreichen des BA-Abschlusses

Sobald alle Lehrveranstaltungen inklusive BA-Arbeiten für den Bachelor abgeschlossen sind (d.h. alle Noten eingetragen wurden), kann ein "Ansuchen um Ausstellung des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudiums" in der StudienServiceStelle eingereicht werden (Online-Terminvereinbarung nötig!).

Dieses umfasst:

a) Formular "Ansuchen um Ausstellung des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudiums" (dieses erhalten Sie in der StudienServiceStelle)

b) Prüfungspass: Word-Dokument elektronisch ausfüllen, leere Zeilen löschen und ausdrucken - Formular findet man hier.

Schicken Sie den Prüfungpass unbedingt 2-3 Werktage vor dem Sprechstundentermin zur Abschlusseinreichung schon per E-Mail als Word-Dokument zur Kontrolle an ssst.musikwissenschaft@univie.ac.at

c) aktuelles Studienblatt

d) Sammelzeugnis (Leistungen so weit wie möglich in UNIVIS (bei "Prüfungspass") den richtigen Modulen zuordnen!!)

e) Bestätigung über absolvierte ECs *siehe Hinweis weiter unten

f) gegebenenfalls Anerkennungsbescheid(e) im Original

 

Wichtige Hinweise

zu b)

Der Prüfungspass muss elektronisch ausgefüllt werden (dies bezieht sich auf das hier zur Verfügung gestellte Formular!). Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht angenommen werden.

Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen des Prüfungspasses nochmals, ob alle Vorgaben laut Curriculum sowie die Modulcodierungen der Lehrveranstaltungen laut u:find erfüllt sind! Zur Kontrolle der Modulcodierungen rufen Sie unter Eingabe der LV-Nummer und des jeweiligen Semesters, in der die LV stattgefunden hat, jede LV in u:find auf und überprüfen die "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis".
Bsp. für LV-Suche in u:find: Eingabe von "160023 2017s" oder "160019 2017w"

zu e)

Es müssen alle LVs des ECs im Sammelzeugnis unter dem passenden Modul stehen und das Modul im U:SPACE im Bereich "Erweiterungcurricula" -> anzeigen "erfolgreich abgeschlossen" stehen! Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an die EC-anbietende StudienServiceStelle, damit die Prüfungen richtig zugeordnet und das EC abgeschlossen werden kann. Falls das aus irgendeinem  Grund nicht möglich sein sollte, benötigen wir eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Absolvierung des Erweiterungscurriculums (30 ECTS) bzw. der Erweiterungscurricula (2 x 15 ECTS), mit vollständiger Auflistung aller zum EC gehörigen Lehrveranstaltungen (EC-Prüfungspass, bekommen Sie bei der StudienServiceStelle des jeweiligen Instituts).