Masterstudium

(Version 2022, Studienkennzahl 066 836[2])

Das Masterstudium Musikwissenschaft (Version 2022) baut auf einem Bachelorstudium Musikwissenschaft auf, umfasst 120 ECTS, dauert in der Regel 4 Semester und schließt mit dem Titel „Master of Arts (MA)“ ab.

For English information about the Master’s programme in Musicology, click on the flag symbol in the top bar and change to „EN“.


Studienverlauf

Nach erfolgter Zulassung gelten die Bestimmungen für das Masterstudium Musikwissenschaft:

Einen Überblick über das Studium finden Sie hier.

Eine graphische Darstellung des Studiums mit empfohlenem Pfad durch das Studium finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die VU Musikwissenschaft aktuell sollte nach Möglichkeit im 1. Semester des MA-Studiums besucht werden.

Die Studierenden wählen eine von drei Alternativen Pflichtmodulgruppen (62 ECTS): Ethnomusikologie, Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft. Diese Alternativen Pflichtmodulgruppen bestehen aus einer Schwerpunktmodulgruppe mit zwei Schwerpunktmodulen, im Umfang von je 16 ECTS, sowie zwei verschiedenen Wahlmodulen (je 15 ECTS).
Die Pflichtmodule MUS (14 ECTS) und PRX (10 ECTS), sowie die Mastermodule MAS mit Masterarbeit und Masterprüfung (34 ECTS) müssen von allen Studierenden absolviert werden.


Zulassungsvoraussetzungen

Einen aktuellen Überblick zur Zulassung finden Sie hier.

Absolvent*innen des Bachelorstudiums Musikwissenschaft (Version 2011 oder 2016) an der Universität Wien sind direkt für das Masterstudium Musikwissenschaft qualifiziert und können auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist zugelassen werden, wenn sie das Masterstudium direkt an das Bachelorstudium anschließen. Das heißt, Sie müssen sich im selben Semester für den Master melden, in dem Sie den Bachelor abschließen (Wintersemester bis 28.02., Sommersemester bis 30.09). Daher ist es besonders wichtig, den Bachelor sofort einzureichen, sobald Sie die letzte Note dafür bekommen!

Informationenen zur Besonderheit „Tagesaktuelle Zulassung zum fachgleichen Masterstudium“

Können Sie sich nicht innerhalb des selben Semesters für den Master anmelden, erfolgt die Anmeldung im nächsten Semester innerhalb der generellen Zulassungsfrist, also im Wintersemester 01.10.-31.10., im Sommersemester 01.03.-31.03.!

Absolvent*innen eines anderen musikbezogenen Bachelorstudiums einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule, Konservatorium) können zugelassen werden, wenn ihr Abschluss in Umfang und Inhalt dem in Wien angebotenen Bachelorstudium Musikwissenschaft entspricht. Informationen über das Prozedere der Zulassung sowie die Termine finden Sie hier: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/musikwissenschaft/

Wenn eine Gleichwertigkeit nicht zur Gänze gegeben ist (was häufig bei AbsolventInnen musikpraktischer Studien und Zwei-Fach-Bachelor-Studien der Fall ist), kann die Absolvierung zusätzlicher Lehrveranstaltungen (bis 30 ECTS) vorgeschrieben werden. Wenn mehr als 30 ECTS vorgeschrieben werden müssten, kann der Antrag nicht genehmigt werden. In diesem Fall wird empfohlen, zuerst das Bachelorstudium Musikwissenschaft nachzuholen, wobei Leistungen aus Vorstudien anerkannt werden können.

Absolvent*innen eines künstlerischen Studiums an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium seien aufmerksam gemacht, dass Lehrveranstaltungen rein künstlerischen Inhaltes (Gesang, Violine, Dirigieren, Korrepetition, etc.) für die Zulassung zum Masterstudium Musikwissenschaft nicht relevant sind. Für die Zulassung zum Masterstudium müssen im Rahmen des Vorstudiums mindestens ca. 25 Prüfungen bzw. 120 ECTS aus Fächern wie Musikgeschichte, Tonsatz, Formenlehre, Akustik, Instrumentenkunde, Wissenschaftliche Arbeitstechniken etc. absolviert worden sein. Bei musikpädagogischen Vorstudien (Musikerziehung, IGP) ist eine Zulassung mit Auflagen häufig möglich, bei rein künstlerischen Studien (Instrumentalstudien, Gesang) ist eine Zulassung in der Regel nicht möglich, außer es wurden zusätzliche wissenschaftliche Lehrveranstaltungen absolviert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Studienprogrammleiter.