Häufig gestellte Fragen zum Studium

 Vor dem Studium – Alles zur Zulassung

/

  • Wo erhalte ich Informationen zum Musikwissenschaftsstudium?

    Bachlelor (BA): Auf der Institutshomepage unter Studium -> Bachelor als auch auf der Seite des Studienservice und Lehrwesen. Außerdem bei der Erstsemestereröffnung am Anfang eines jeden Semesters (auf der Startseite der Homepage angekündigt).

    Master (MA): Auf der Institutshomepage unter Studium -> Master als auch auf der Seite des Studienservice und Lehrwesen. Außerdem wird die erste Einheit von "Musikwissenschaft aktuell" dazu verwendet, offene Fragen (zB. des Studienplans) zu klären.

    Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Studienvertretung (StV).

  • Welche Fristen zur Zulassung muss ich beachten?

    Alle Fristen finden Sie auf https://studieren.univie.ac.at/zulassung/fristen-fuer-studien-ohne-aufnahme-eignungsverfahren/

    Allgemeine Informationen zum Zulassungsverfahren auf https://studieren.univie.ac.at/

  • Welche Vorkenntnisse sind für das BA-Studium notwendig und gibt es eine Aufnahmeprüfung?

    Wünschenswert, aber keine Voraussetzung sind Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre auf dem Niveau der Reifeprüfung an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (Notenschrift, Skalenformen, Intervalle, Dreiklänge, Quintenzirkel) sowie musizierpraktische Erfahrung.

    Es gibt außer der allgemeinen Hochschulreife keine Zulassungsvoraussetzungen und auch keine Aufnahmeprüfung.

  • Welche Vorkenntnisse sind für das MA-Studium notwendig und gibt es eine Aufnahmeprüfung?

    Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle (für Formales) oder an die Studienprogrammleitung (für Inhaltliches).

  • Kann ich mit einem musikpädagogischen oder künstlerischen BA zum musikwissenschaftlichen MA zugelassen werden?

    Bei musikpädagogischen Vorstudien (Musikerziehung, IGP) ist eine Zulassung mit Auflagen häufig möglich, bei rein künstlerischen Studien (Instrumentalstudien, Gesang) ist eine Zulassung in der Regel nicht möglich, außer es wurden zusätzliche wissenschaftliche Lehrveranstaltungen absolviert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Studienprogrammleiter.

  • Ist der Studienbeginn im Sommersemester möglich?

    Sie können das Studium auch im Sommersemester beginnen.
    Zu den StEOP-Lehrveranstaltungen gibt es Tutorien, in denen der Stoff aufgearbeitet wird und es die Möglichkeit für Fragen gibt.

    Für Masterstudierende ist der Einstieg problemlos in jedem Semester möglich.

 Bachelor - 1. Semester, STEOP und mehr

/

  • Was ist die StEOP?

    StEOP ist die Abkürzung für die Studieneingangs- und Orientierungsphase. Diese besteht aus 4 Vorlesungen, welche in zwei Modulprüfungen geprüft werden. Sie sollten die StEOP im 1. Semester absolvieren, da sie Voraussetzung für alle weiteren Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen ist.

    STEOP1: Grundlagen der Musik (4 ECTS)

    • Allgemeine Musiklehre

    STEOP2: Orientierung Musikwissenschaft (12 ECTS)

    • Orientierung Historische Musikwissenschaft
    • Orientierung Ethnomusikologie
    • Orientierung Systematische Musikwissenschaft

    Die StEOP 2 besteht aus einer Prüfung, in der alle 3 Teilbereiche abgefragt werden. Jeder Teil muss für sich positiv absolviert werden. Wenn dies der Fall ist, wird die Endnote mit dem Mittelwert der 3 errechnet. Ist ein Teil negativ, wird die ganze Prüfung negativ beurteilt; unabhängig wie gut die anderen beide Teile waren. Die Prüfung kann 4x geschrieben werden (also 3x wiederholt werden), wobei der 4. Antritt bei der Studienservicestelle gemeldet werden muss. Mehr Infos dazu finden Sie hier

    Erst nach positiver StEOP1 und 2 können andere VO-Prüfungen abgelegt werden und sich zu pi-LVen angemeldet werden. Es können und sollen jedoch bereits Vorlesungen der Pflichtmodule während des ersten Semesters besucht werden.

  • Wie und wo melde ich mich für die STEOP-Veranstaltungen an?

    Für die StEOP-Vorlesungen melden Sie sich über u:find an. Die Anmeldung ist während des gesamten Semesters möglich.

    Lehrveranstaltungsunterlagen erhalten Sie über die E-Learning-Plattform Moodle, zu der Sie automatisch angemeldet werden, wenn Sie sich für die jeweilige StEOP-Vorlesung anmelden.

    Zu den StEOP-Prüfungen müssen Sie sich gesondert in u:find anmelden. Bitte beachten Sie: Melden Sie sich zu den 2 Modulprüfungen an, nicht zu den einzelnen Lehrveranstaltungsprüfungen (die sind nur für EC-Studierende)

  • Welche Lehrveranstaltungen sind im 1. Semester sinnvoll?

    Man muss, bevor man weitere Prüfungen ablegen darf, zunächst die StEOP 1 + StEOP 2 absolvieren, daher sollte man dies auf jeden Fall im 1. Semester machen.

    Erst nach dem positiven Absolvieren beider StEOP-Modulprüfungen können Vorlesungsprüfungen abgelegt sowie prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen besucht werden. Auch das Anmelden zu pi-LVen ist erst nach Absolvierung der StEOP möglich.

    Das heißt, dass im 1. Semester neben den StEOP-Vorlesungen zwar weitere Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung (VO) besucht werden können, die dazugehörigen Prüfungen aber erst nach positiver Absolvierung der StEOP abgelegt werden können. Um den Studierenden dies zu ermöglichen, werden die StEOP-Prüfungen früher angesetzt als andere Prüfungen. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen wie Proseminare oder Übungen können im 1. Semester nicht besucht werden.

    Im besten Falle sieht das 1. Semester also so aus:

    • Besuch der StEOP-Vorlesungen + Besuch anderer Vorlesungen aus den Pflichtmodulen (Grundlagen vor/nach 1600; Musikgeschichte 1/2/3/4; Einführung die Systematische/Historische Musikwissenschaft; Einführung in die Ethnomusikologie/Populäre Musik).
    • Im Dezember/Mai Absolvieren der StEOP-Prüfungen.
    • Ende Jänner/Juni VO-Prüfungen aus den Pflichtmodulen.
    • Insgesamt sollten in jedem Semester circa 30 ECTS erreicht werden. Steop1 = 4 ECTS, Steop 2 = 12 ECTS, VOs aus den Pflichtmodulen = je 4 ECTS --> neben den StEOP-Prüfungen sollen 3-4 weitere VO-Prüfungen absolviert werden, um in Mindeststudienzeit den Bachelor vollenden zu können.

    Beachten Sie: es wird nicht jede genannte Vorlesung jedes Semester angeboten. Gewisse VOs werden nur im WiSe und die anderen wiederum nur im SoSe angeboten.
    Einen möglichen Stundenplan finden Sie hier.

  • Ich bin berufstätig/in anderen Studiengängen inskribiert. Kann ich die STEOP auch über zwei Semester aufteilen?

    Ja, die beiden Modulprüfungen können auch in zwei unterschiedlichen Semestern gemacht werden, egal in welcher Reihenfolge. Es bleibt aber zu bedenken, dass man, bis beide Prüfungen positiv absolviert sind, keine weiteren Leistungen/Prüfungen ablegen kann.

  • How to: 2. Semester

    Wenn Sie die Steop-Prüfungen positiv absolviert haben (die Note also bereits im System eingetragen ist), können Sie sich in der Anmeldephase (Februar bzw. September) für weitere Lehrveranstaltungen anmelden.

    Wie im Curriculum und Prüfungspass (in u:space zu finden) ersichtlich ist

    • SOLL(EN) im 2. Semester
      - die Übung "Arbeitstechniken" besucht werden.
      - Übungen und Vorlesungen aus den Pflichtmodulen gemacht werden.
    • KANN ein Erweiterungscurriculum begonnen werden.

    Wie Sie sich zu pi-LVen anmelden finden Sie in weiteren FAQ Fragen oder hier.

    Einen möglichen Weg durchs Studium (BA) finden Sie hier.

  • Wahlmodule - welche? Wie viele?

    Laut Curriculum sind drei verschiedene Wahlmodule im Umfang von insgesamt 36 ECTS zu wählen.

    Zu den Wahlmodulen gehören: 

    • Vertiefungen: HIS-V1, HIS-V2, ETH-V, SYS-V, POP-V
    • FRE, PRX, INT

    Mindestens ein Wahlmodul muss aus den Vertiefungen gewählt werden.

    Die Lehrveranstaltungen im Modul sind frei zu wählen: VO, UE, PS, PR, EX im Ausmaß von 12 ECTS. Die in diesem Modul wählbaren Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

    Achtung: Beim Modul INT gibt es die Pflichtübung UE Musikwissenschaft aktuell.

    Die Wahlmodule bestehen aus 12 ECTS. Um das Modul punktgenau zu füllen, müssten Sie jeweils 3 Vorlesungen besuchen. Sie können aber auch das Modul "überladen", mit zB. 2 Übungen (2x5 ECTS) und einer VO (4 ECTS). Die 2 ECTS, die Sie zu viel gemacht haben, gehen leider verloren, und Sie können sie nicht anderweitig verwenden.

    Besteht die Möglichkeit die Lehrveranstaltung im Nachhinein in ein anderes Modul zu verschieben? Ja. Sie können, sofern das Modul noch nicht abgeschlossen ist, selbstständig auf u:space --> Prüfungspass die Lehrveranstaltungen in ein anderes wählbares Modul verschieben. Drücken Sie rechts neben dem Lehrveranstaltungsnamen auf das Augensymbol. Unter dem Punkt "Zuordnung" können Sie nun alle möglichen Zuordnungen für diese LV einsehen und auswählen. 
    Ist das Modul bereits abgeschlossen, oder weichen die Zuordnungsmöglichkeiten auf u:space von u:find ab, wenden Sie sich an die Studienservicestelle.

  • Bachelorseminar ECTS

    Es sind 2 Bachelorseminare zu besuchen. Für ein Bachelorseminar erhalten Sie 10 ECTS. Ihnen werden für das Seminar 7 ECTS eingetragen, und darauffolgend für die Bachelorarbeit als Zusatzleistung 3 ECTS. Es kann etwas dauern, bis die Zusatzleistung bei Ihnen im Prüfungspass aufscheint.

    Grund für die extra Eintragung ist folgende: Der Lehrveranstaltungstyp "Seminar" kann auch von Masterstudierenden und im BA im Wahlmodul besucht werden. Hierbei wird eine Seminararbeit verlangt. Da diese kürzer als eine Bachelorarbeit ausfällt, erhält man weniger ECTS. Für Masterstudierende bzw. im BA im Wahlmodul gelten demzufolge die 7 ECTS, für Bachelorstudierende, die das Seminar als Bachelorseminar besuchen, die 10 ECTS.

 Masterstudium

/

  • Welche Lehrveranstaltungen sind im 1. Semester sinnvoll?

    Am Ende des Curriculums ist ein empfohlener Pfad durchs Studium zu finden.

    Im 1. Semester ist vor allem folgendes sinnvoll:

    • VU Musikwissenschaft aktuell
    • alternative Pflichtmodulgruppe auswählen + Forschungsseminar + Pflichtübung dieser Pflichtmodulgruppe besuchen
    • weitere Vorlesungen aus dem MUS-Modul und der alternativen Pflichtmodulgruppe
  • Gibt es eine Infoveranstaltung?

    In der ersten Einheit der Übung "Musikwissenschaft aktuell" wird der Aufbau des Studiums besprochen und verschiedene Kontaktstellen, wie die StV, Ssst, SPL, vorgestellt.

  • Probleme Anmeldung LV Pflichtmodulgruppe

    Bevor Sie sich via u:find zu einer LV aus der Pflichtmodulgruppe anmelden können, müssen Sie auf u:space im Prüfungspass ein Schwerpunktmodul auswählen.

 Alles rund um Lehrveranstaltungen und Prüfungen

/

  • Unterschiedliche Lehrveranstaltungstypen (pi vs n-pi)

    LV ist die Abkürzung für Lehrveranstaltung. Es wird jeder Lehrveranstaltungstyp dazu gezählt: Vorlesung, Übung, Seminar etc. LVen unterscheiden sich in pi und n-pi LVen.

    pin-pi

    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bestehen aus mehreren Teilleistungen. An der Musikwissenschaft sind alle Lehrveranstaltungen prüfungsimmanent bis auf Vorlesungen. Bei prüfungsimmanenten LVen besteht Anwesenheitspflicht. Zumeist sind Hausübungen und/oder Referate und/oder eine oder mehrere Prüfungen zu absolvieren. Die Mitarbeit trägt auch zumeist zur Note bei. Die Lehrveranstaltungsleitung muss entweder über u:find, oder spätestens in der LV bekannt geben, wie die Note zustande kommt.

    Alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (UE, PS, SE, PR, EX, MA) können nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden, da es hier eine Teilnahmebeschränkung gibt. Weitere Informationen zur Anmeldung von pi-LVen finden Sie hier.

    Fällt man in einer pi-LV durch (erhält eine 5), muss die ganze LV wiederholt werden. Da vor allem in Wahlmodulen häufig LVen nur 1x angeboten werden, kann eine andere LV aus demselben Modul stattdessen gemacht werden. Auch in Pflichtmodulen wechseln die Schwerpunkte der Übungen/Seminare immer wieder. Auch hier kann man eine andere LV wählen, sofern es vom Curriculum aus möglich ist.

    WICHTIG: immer zur ersten pi-Einheit hingehen

    • Szenario 1: man hat einen Platz in der pi-LV erhalten: zur ersten Einheit hingehen, da man ansonsten direkt abgemeldet wird und Personen von der Warteliste nachrücken. Entschuldigtes Fehlen wird berücksichtigt.
    • Szenario 2: man ist auf der Warteliste: egal auf welchem Platz Sie sind, kommen Sie zur ersten Einheit! Sind nicht alle angemeldeten Personen erschienen, werden anwesende Studierende der Warteliste nachgerückt.

    VO steht für den Lehrveranstaltungstyp „Vorlesung“, welcher der einzige nicht-prüfungsimmanente (n-pi) LV-Typ ist. Eine VO besteht in erster Linie aus dem Vortrag der Lehrperson und einer einzigen Prüfungsleistung, meist einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung.

    Es besteht keine Anwesenheitspflicht.

    WICHTIG: Es benötigt eine extra Anmeldung via u:space/u:find für den jeweiligen Prüfungstermin.
    Die Prüfungstermine sind auf u:find immer bei der jeweiligen Vorlesung aufgelistet und verlinkt.

  • Wie oft darf ich bei pi-LVen fehlen?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt. Die meisten Lehrenden tolerieren +/–3 Fehlstunden. Spätestens bei der 1. Einheit muss von der Lehrperson mitgeteilt werden, wie viele Fehlstunden toleriert werden und welche Konsequenzen aus dem Fehlen erwachsen.

    Sollte es dabei zu Problemen kommen, wenden Sie sich an die StV.

  • Ich will die Lehrveranstaltung doch nicht besuchen - was tun?

    VO: Da keine Anwesenheitspflicht herrscht, können Sie sich einfach dazu entscheiden, nicht mehr hinzugehen. Wenn Sie auf Moodle den angelegte Moodleraum nicht mehr benötigen, können Sie sich via u:find/u:space von der VO abmelden.

    pi-LVen: Wenn Sie zu einer pi-LV angemeldet sind, können Sie sich bis zu einem bestimmten Datum (meist Mitte Oktober bzw. Mitte März - auf u:find ersichtlich) ohne Probleme wieder abmelden. Sollten Sie erst später sich abmelden wollen, ist dies nicht mehr möglich und die LV wird mit einer 5 benotet. Aus driftigen Gründen (Gesundheit o.ä.) kann die Lehrperson Sie abmelden, ohne eine negative Note zu erhalten.

  • Wie oft werden Prüfungstermine angeboten?

    Alle Prüfungstermine sind auf u:find, u.a. bei der jeweiligen Vorlesung, ersichtlich. 

    Modulprüfungen (StEOP): Studienrecht §7 (3): Für Modulprüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind jedenfalls zwei Prüfungstermine pro Semester vorzusehen.

    VO-Prüfungen: Es werden 4 Prüfungstermine pro Vorlesung abgehalten. Studienrecht §8 (2): Prüfungstermine sind im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters der Lehrveranstaltung festzulegen.

  • Wie läuft eine VO Prüfung ab?

    1. Anmelden zur Prüfung bis zu meist 48h vor Prüfungsbeginn auf u:find/u:space.

    2. Am besten 15 Minuten vor Prüfungsbeginn zum Prüfungsstandort gehen.

    Mitnehmen: u:card (validiert), Stift (Am besten Kugelschreiber, keine Tinte), Bleistift für Notizen (darf nicht die Finale Antwort sein), Trinkflasche

    3. In der Prüfungszeit nicht schummeln. Leise sein. 

    Es besteht die Möglichkeit sich auf einem weißen Papier Notizen zumachen. Alle Notizen müssen mit abgegeben werden. Weißes Papier bringt die Prüfungsaufsicht mit.

    4. Prüfung abgeben, wenn man fertig ist. Spätestens nach der offiziellen Prüfungszeit.

    Viel Erfolg!

     

    Fragen an sich selbst, bevor man zur Prüfung antritt: 

    • Welche Prüfungsmodalität?
      Muss ich Fakten wiedererkennen oder müssen mir Fakten selbst einfallen? → Dementsprechend lernen und üben
    • Habe ich mich angemeldet?
    • Was brauche ich alles?
      Wasserflasche, Stifte (Kugelschreiber!, eventuell Bleistift für Notizen, Radiergummi, Textmarker), u:card/Ausweis
  • Wie lange dauert die Noteneintragung?

    Die Noteneintragung ist abhängig von der Lehrperson. "Die Beurteilung sollte unverzüglich vorgenommen werden, muss jedoch längstens innerhalb von vier Wochen erfolgen" (§ 75 Abs. 4 UG).

    „Die Leiterin oder der Leiter der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten." (§ 10 Abs. 4 Satzung – Studienrecht).
    Lehrveranstaltungsleiter*innen können die Termine aber auch früher ansetzen, müssen die Studierenden jedoch rechtzeitig informieren.

  • Wie oft darf ich eine Prüfung/Lehrveranstaltung wiederholen?
    • Studienrecht § 13 (5): Sofern das Curriculum eine entsprechende Regelung vorsieht, ist der Ersatz einer negativ beurteilten Lehrveranstaltungsprüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung durch eine andere Prüfung, die demselben Prüfungszweck dient, jederzeit möglich.
    • UG 2022 § 77 (2): Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen.
    • UG 2022 § 77 (3): Ab der dritten Wiederholung einer Prüfung ist diese kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch ab der zweiten Wiederholung.

    • UG 2022 § 77 (1): Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.

    • Es zählt immer die letzte eingetragene Note! Bsp: Antritt 1: Note 4. Wiederholung der Prüfung Antritt 2: Note 5. Die 5 zählt ab jetzt, obwohl Sie zuvor positiv waren.
    • Studienrecht § 13 (6): Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden, werden nicht beurteilt; der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. Vor der Eintragung hat eine Dokumentation des Sachverhalts (insbesondere Aktenvermerk oder Sicherstellung von Beweismitteln) durch den Studienprogrammleiter oder die Studienprogrammleiterin zu erfolgen. Studierende können bei der oder dem Studienpräses binnen 14 Tagen ab der Eintragung die Löschung des Prüfungsantritts aus dem Sammelzeugnis beantragen. Gegen die bescheidmäßige Ablehnung der Löschung ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig (Art. 130 Abs. 1 B-VG).
  • Darf ich mir die Prüfung später noch einmal ansehen?

    UG 2022 §79 (5): "Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung und einer Einsichtnahme mit Mitteln der elektronischen Kommunikation ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten."

  • Wie kann ich die Lehrenden kontaktieren?

    Email-Adressen, Sprechstundenzeiten und Telefonnummern der Institutsmitarbeiter*innen findet man auf der Homepage unter Über uns –> Personal. Prinzipiell haben alle Lehrenden eine Mail Adresse mit [Vorname].[Nachname]@univie.ac.at. Externe Lehrende, also Personen, die nur eine LV halten und nicht am Institut angestellt haben, nutzen häufig aber auch andere Email-Adressen, welche dann meist im VVZ angegeben sind.

 Anmeldesystem

/

  • Wann melde ich mich zu LVen an?

    Für pi-LVen melden Sie sich im gegeben Anmeldezeitraum (meist Anfang/Mitte September für das WiSe und Anfang/Mitte Februar für das SoSe) via u:find an. 

    Für Vorlesungen können Sie sich jederzeit anmelden.

    Für Vorlesungsprüfungen können Sie sich meist ab 2 Wochen bis 48h vor Prüfungstermin via u:find anmelden. Abmelden ist meist bis 24h vor Prüfungsbeginn möglich.

  • Wie funktioniert die LV-Anmeldung?

    Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

  • Muss ich mich zu allen Lehrveranstaltungen anmelden?

    Alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (UE, PS, SE, PR, EX, MA) können nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden, da es hier eine Teilnahmebeschränkung gibt. Die Anmeldephasen sind auf u:find ersichtlich. Zur Orientierung: Die Anmeldephase findet fürs WiSe immer im September und fürs SoSe im Februar statt.
    Die Teilnahme an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ohne Anmeldung ist nicht möglich!

    Für STEOP-Vorlesungen und andere Vorlesungen ist eine Registrierung vorgesehen (funktioniert wie eine pi-LV-Anmeldung, jedoch ohne Punktevergabe und Modulzuordnung). Insbesondere für die STEOP-Vorlesungen wird die Registrierung dringend empfohlen, um Zugriff auf die E-Learningplattform Moodle zu erhalten. (Achtung: Neben der Registrierung für die Teilnahme an Vorlesungen ist eine gesonderte Anmeldung zu STEOP-Modulprüfungen und Vorlesungsprüfungen verpflichtend. Eine Teilnahme an VO-Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich!)

    Bei den meisten Lehrveranstaltungen erfolgt die Anmeldung über u:find. In Ausnahmefällen erfolgt die Anmeldung per E-Mail (auf u:find ersichtlich). Die Anmeldemodalitäten werden jeweils im Vorlesungsverzeichnis angegeben.

  • Was kann ich tun, wenn ich die (erste) Anmeldephase verpasst habe?

    Bitte bemühen Sie sich um eine frühe Anmeldung zu allen gewünschten Lehrveranstaltungen über das Anmeldesystem. Die Anmeldephasen sind auf u:find ersichtlich.
    Zur Orientierung: Die Anmeldephase findet fürs WiSe immer im September und fürs SoSe im Februar statt.

    Sollten Sie die Anmeldephase trotzdem verpasst haben, werden einige Tage nach Ablauf der Anmeldephase die Restplätze freigeschaltet. Sie können sich dann innerhalb der Anmeldephase 2 für Lehrveranstaltungen anmelden, in denen noch Restplätze frei sind. Die jeweils aktuellen Fristen erfahren Sie unter "Anmeldesystem" für das jeweilige Semester.

    Sind beide Anmeldefristen vorüber und noch Plätze bei LVen frei, so können Sie sich an die Lehrveranstaltungsleitung wenden und um eine Anmeldung bitten. Die Lehrveranstaltungsleitung ist nicht dazu verpflichtet Sie nachträglich anzumelden!

  • Ist die fristgerechte An- und Abmeldung zu Prüfungen verpflichtend?

    Ja. Die Anmeldung zu Prüfungen über das u:space-Anmeldesystem ist unbedingt erforderlich, die verbindlichen Fristen finden Sie in u:find; eine Nachmeldung ist leider nicht möglich.
    Falls Sie doch nicht an einer Prüfung teilnehmen können, melden Sie sich bitte fristgerecht ab. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen sind Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

 Wichtige Seiten + Lernumgebung

/

  • Microsoft 365 gratis

    Studierende der Universität Wien erhalten mit einem aktivem u:account kostenlos Microsoft 365 Apps sowie eine Upgrade-Version von Microsoft Windows 10 Education bzw. Windows 11 Education.

  • WLAN- Eduroam

    Im gesamten Uni-Gelände haben Sie Zugriff auf WLAN. Alle Informationen finden Sie hier.

    Je nach Gerät finden Sie hier, wie Sie das WLAN verknüpfen können.

    Sie können sich Ihr Passwort jederzeit anzeigen lassen bzw. ändern.

  • Universitätsgesetz, Studienrecht, u.m.

    In Österreich gilt grundsätzlich das Universitätsgesetz.

    Die Universität Wien hat dazu noch weitere Richtlinien, auch genannt Satzung, hinzugefügt. Der Absatz Studienrecht ist für Sie am relevantesten.

    Am Institut gelten zudem noch die Regeln der Curricula.

    Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die SPL oder SSST.

  • Was ist u:space?

    In u:space finden Sie jegliche Informationen zu: 

    • Zulassung zum Studium beantragen
    • Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen
    • Zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden
    • Zeugnisse und Dokumente herunterladen

    Die Anmeldung funktioniert mit dem u:account.

    Die wichtigsten Tools:

    1. Unter Studium --> Prüfungspass: Hier sehen Sie all Ihre erbrachten Leistungen, sowie im Ampelsystem, was noch fehlt. Sobald ein Modul abgeschlossen ist, schaltet sich das Ampelsystem auf grün. In der Desktopansicht sind zudem die Voraussetzungen für die jeweiligen Module ersichtlich. Bei den Pflichtmodulen sind die Pflichtübungen/-vorlesungen abgebildet. Um keine Fehler bei der Modulwahl/LV-Wahl zu machen, bitte zusätzlich das Curriculum lesen.
      LVen können selbst einem anderen Modul zugeordnet werden, sobald die Note eingetragen wurde und das Modul noch nicht abgeschlossen (grün) ist. Hierfür auf das Auge  bei der LV klicken. Wenn das Modul bereits abgeschlossen ist, wenden Sie sich für eine Modulzuordnungsänderung bitte an die SSSt.
    2. Unter Lehrveranstaltungen --> Anmeldeübersicht: Übersicht über die angemeldeten LVen und Prüfungen. Zudem ist ersichtlich, wie viele Personen sich für die LV angemeldet haben (wichtig für pi-LVen während des Anmeldezeitraums)
    3. Persönliches --> Meine Dokumente: Offizielle Dokumente für Familienbeihilfe/Studienbeihilfe/Semesterticket etc finden Sie hier.
  • Was ist Moodle?

    Moodle ist die an der Universität Wien genutzte E-Learning-Plattform. Bei Lehrveranstaltungen mit einer U:SPACE-Anmeldung wird man häufig auch automatisch bei Moodle angemeldet und eine Selbsteinschreibung ist nicht möglich.

    Auf Moodle findet man Unterlagen zur jeweiligen Lehrveranstaltung. Zudem wird es als Abgabetool (mit Plagiatsprüfung) verwendet.

    Die Anmeldung funktioniert mit dem u:account.

  • Was ist das u:find/VVZ?

    VVZ steht für das Vorlesungsverzeichnis. Zum gesamten VVZ kommt man über die Suchmaske in u:find. Dort befinden sich alle Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester angeboten werden. Zudem findet man über die jeweilige Vorlesung oder über das Suchfeld zu den Prüfungsanmeldung für Vorlesungen. Den Link direkt zum Vorlesungsverzeichnis der Musikwissenschaft für das aktuelle Semester findet man auch auf der Institutshomepage unten in den Quicklinks.

  • Was ist die u:account-Adresse/Webmail?

    Als Student*in haben Sie eine Uni-Email-Adresse, welche sich folgendermaßen zusammenstellt: a[Matrikelnummer]@unet.univie.ac.at. Es ist sehr wichtig, dass man diese Email-Adresse nutzt, da alle offiziellen Informationen an diese Adresse verschickt werden. Die Zugangsdaten entsprechen denen für U:SPACE und Moodle.

    Wenn man diese Emailadresse nicht extra unter www.univie.ac.at/ZID/webmail abrufen möchten, kann man sich die Mails zum privaten Postfach weiterleiten lassen (https://zid.univie.ac.at/weiterleitung/). Bei der Weiterleitung ist zu empfehlen, den Haken bei "Kopie der E-Mails am IMAP-Server der Universität Wien belassen" zu setzen, damit die Mails weiterhin im Webmail-Postfach auffindbar sind, und man mit der u:account-Adresse auf etwaige Mails antworten kann.

    Schaut regelmäßig in eure Mails! Es werden nicht nur allgemein wichtige Informationen ausgesendet, sondern zudem kurzfristige Änderungen/Absagen (zB bei Krankheit) etc. einer Lehrveranstaltung per Mail kommuniziert.

    Nähere Informationen zum u:account finden Sie hier.