Anerkennungen
Um negative Bescheide zu vermeiden, bitten wir Sie, vor jedem Anerkennungsantrag diesen von der SPL bestätigen zu lassen.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen und die vorgeschriebene Vorgehensweise zur Anerkennung von Prüfungsleistungen und Praktika!
Voraussetzungen zur Anerkennung von Prüfungen
Eine Leistung, die in einem Musikwissenschafts-Curriculum vorgeschrieben ist, kann im Prinzip durch eine andere außerhalb der Musikwissenschaft erbrachte ersetzt werden, wenn diese
- inhaltlich, formal und dem Umfang nach jener entspricht, die im Musikwissenschafts-Curriculum ersetzt werden soll,
- positiv benotet wurde bzw. den Vermerk "mit Erfolg teilgenommen" trägt; hingegen gelten Bezeichnungen wie z. B. "teilgenommen", "pass", "admitted", "attended" etc. nicht. Diese können nicht anerkannt werden.
Generell werden nur Leistungen anerkannt, die Sie im Rahmen von Vorstudien absolviert haben und nun für Ihr Musikwissenschaftsstudium verwenden möchten. Parallel zum aktuellen Studium erbrachte Leistungen können Sie sich nur in folgenden Ausnahmefällen anerkennen lassen:
- Leistungen, die Sie im Rahmen von ERASMUS oder Non-EU Student Exchange Programmen absolvieren;
- Lehrveranstaltungen bzw. Inhalte, die im Curriculum vorgesehen sind aber nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lehre am Institut für Musikwissenschaft angeboten werden;
- fachspezifische Praktika.
In diesen Ausnahmefällen ist jedoch unbedingt ein Vorausbescheid einzuholen!
Für ausgewählte Lehrveranstaltungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) und Lehrveranstaltungen der Musik und Kunst Privatuniversität Wien (MUK), die von der Studienprogrammleitung empfohlen werden, ist kein Vorausbescheid erforderlich.
Anerkennungen ab 01.10.2022 lt. Universistätsgesetz § 78
Die rechtliche Grundlage für Anerkennungen bilden § 63(8–9) und § 78(1) Universitätsgesetz. Siehe dazu auch die Informationen des Büros des Studienpräses sowie die FAQs des Büros des Studienpräses'.
Formular für Anerkennungen im Voraus
Formular für Anerkennung von bereits absolvierten Lehrveranstaltungen