Vorgehen beim Ansuchen um Anerkennung

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Antrag stellen. Zuständig dafür sind die Studienprogrammleitung und die StudienServiceStelle Musikwissenschaft. Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob und welche Leistungen in Ihrem spezifischen Fall anerkannt werden können. Dadurch wird die Gefahr minimiert, dass ein negativer Bescheid ausgestellt werden muss. Bringen Sie dazu zweckmäßigerweise alle betreffenden (Einzel-)Zeugnisse, ein aktuelles Studienblatt und ein aktuelles Sammelzeugnis der Universität Wien mit.


Ablauf des Anerkennungsverfahrens

1. VOR Besuch der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen an anderen Instituten oder Universitäten, der Absolvierung eines Praktikums etc. ist ein Ansuchen um Anerkennung im Voraus beim Studienprogrammleiter zu stellen. Eine Anerkennung ohne Vorausbescheid ist NICHT MÖGLICH.
Dies gilt nicht für Umsteiger*innen oder für die Anerkennung von Leistungen, die vor dem aktuellen Studium besucht wurden, sondern ausschließlich für parallel zum aufrechten Musikwissenschaftsstudium erbrachten Leistungen! Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach!

2. Nach Absolvierung der Lehrveranstaltungen/des Praktikums füllen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen vollständig aus. Dieses Formular ist auch vor der StudienServiceStelle zu entnehmen und kann elektronisch oder händisch ausgefüllt werden.

3a. Vorausbescheid ist vorhanden:
Bei Vorhandensein eines Vorausbescheides ist es nicht notwendig, die Anerkennung inhaltlich mit dem Studienprogrammleiter zu besprechen. Eine formale Prüfung erfolgt in der StudienServiceStelle.

3b. Vorausbescheid ist nicht vorhanden:
Kommen Sie mit dem Formular, einem aktuellen Studienblatt der Universität Wien, sowie allen relevanten Zeugnissen in die Sprechstunden des Studienprogrammleiters. Dort können Sie Ihr Ansuchen besprechen und es wird bestätigt.

4. Kommen Sie mit dem Formular, einem aktuellen Studienblatt der Universität Wien, sowie allen relevanten Zeugnissen in die Sprechstunden der StudienServiceStelle.

5. Ihr Antrag wird innerhalb von 8 Wochen bearbeitet und ein Bescheid wird ausgestellt, der wiederum in der StudienServiceStelle abzuholen ist.


Dauer des Anerkennungsverfahrens

Die Dauer von der Antragstellung bis zur Bescheidausfolgung kann gesetzlich maximal zwei Monate betragen. Als Datum der Anerkennung gilt das Datum der Bescheidausstellung, NICHT das Antragsdatum! Beachten Sie daher, dass Sie rechtzeitig einreichen müssen, um allfällige Fristen (Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Stipendien, Studienabschluss, Studien- und Familienbeihilfe etc.) einhalten zu können. Informationen zur Ausstellung Ihres Bescheides erhalten Sie auf Ihre Unet-Mailadresse; die Abholung erfolgt persönlich in der StudienServiceStelle Musikwissenschaft.