Studium und Praktika im Ausland
Interessieren Sie sich für ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt im Ausland?
Einen hilfreichen Überblick zu den bestehenden Austauschformaten der Universität Wien erhalten Sie hier.
Alle Informationen zu im Rahmen von Erasmus+ geförderten, von Ihnen selbst organisierten Praktika erhalten Sie hier.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für ERASMUS-Studienaufenthalte im Ausland, welche die Studienrichtung Musikwissenschaft unterstützt. Lesen Sie sämtliche Informationen bitte aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Website des International Office. Dort erhalten Sie wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.
Ansprechpartnerin am Institut für Musikwissenschaft:
Sonja Tröster (Mobilitätskoordination)
Informationen zum Ablauf (auf die Überschriften klicken)
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1. Studienplätze
Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. Über die Mobility-Plattform können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.
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2. Voraussetzungen
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden.
Sprachnachweis
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist hier (auf "Mobilitätsmöglichkeiten im Detail anzeigen" klicken) für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.).
Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und für französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (z.B. skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.
Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.
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3. Bewerbungsfristen
In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester oder das Sommersemester vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben.
Die Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier. Die freien Plätze scheinen ab Mitte/Ende Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September auf. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen.
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4. Bewerbungsprozedere
Die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz findet ausschließlich über das Online-Tool Mobility Online statt und ist nur innerhalb der Bewerbungszeiträume möglich. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung erhalten Sie auch auf der Website und bei den Infoveranstaltungen des International Office.
Folgende Unterlagen müssen in Ihrer Online-Bewerbung hochgeladen werden:
- Motivationsschreiben (im Umfang von ein bis zwei Seiten)
- Sammelzeugnis
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis – Vorder- und Rückseite)
- Sprachnachweis
Die Studienrichtung Musikwissenschaft fordert keine weiteren fachspezifischen Dokumente.
Die Hauptvergabephase ist zwischen Mitte Jänner und Anfang März (Bewerbungsfrist: 05. März). Um Restlätze für das Sommersemester können Sie sich zwischen Mitte September und Anfang Oktober (Bewerbungsfrist: 05. Oktober) bewerben (weitere Informationen).
Auswahlkriterien
- formale Voraussetzungen sind erfüllt
- Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene StEOP)
- Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
Bei einer hohen Zahl an Bewerber*innen werden Studierende in fortgeschrittener Studienphase vor Studierenden mit geringer Semesteranzahl bevorzugt bzw. bei gleichem Studienfortschritt Studierende mit besserem Notendurchschnitt.
Nominierung
Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem Fachkoordinator für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per E-Mail verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
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5. Kurswahl und Learning Agreement
Learning Agreement
Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.
Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrer Studienprogrammleitung bzw. Ihrem Fachkoordinator. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann vom Fachkoordinator unterzeichnet.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.
ECTS und Lehrveranstaltungen
Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit oder Dissertation dienen, wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Pflichtwahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. In unserer Studienrichtung gilt für die Kurswahl folgende Vorgabe: Im Ausland verfasste PS, SE oder BA-Arbeiten müssen zur Anrechnung mitgebracht werden.
Änderungen im Learning Agreement
Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen der Studienprogrammleitung und/oder dem Fachkoordinator bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.
Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird hier erläutert. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per E-Mail an das International Office.
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6. Anrechnungen
Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie mit Ihrer Studienprogrammleitung das Formular „Antrag auf Anerkennung“ aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Eine Kopie dieses Antrags auf Anerkennung reichen Sie dann bitte gemeinsam mit dem vollständig unterzeichneten Learning Agreement und dem transcript of records im International Office ein.
Weitere Hinweise zur Anerkennung:
- Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse unbedingt vor Antritt des Auslandssemesters immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab. Abänderungen Ihrer Kurse müssen unmittelbar nach Bekanntwerden der Studienprogrammleitung mitgeteilt werden.
- Die Anerkennung von „Alternativen Erweiterungen“ (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern. Daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium aufzuheben.
- Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.