Learning Agreement
Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.
Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrer Studienprogrammleitung bzw. Ihrem Fachkoordinator. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann vom Fachkoordinator unterzeichnet.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.
ECTS und Lehrveranstaltungen
Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit oder Dissertation dienen, wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Pflichtwahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. In unserer Studienrichtung gilt für die Kurswahl folgende Vorgabe: Im Ausland verfasste PS, SE oder BA-Arbeiten müssen zur Anrechnung mitgebracht werden.
Änderungen im Learning Agreement
Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen der Studienprogrammleitung und/oder dem Fachkoordinator bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.
Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird hier erläutert. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per E-Mail an das International Office.