Studienbeginn und StEOP

Die StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase) besteht aus 4 Vorlesungen, die zu 2 Modulen zusammengefasst werden:

StEOP1: Grundlagen der Musik
StEOP2: Orientierung Musikwissenschaft

Zu jedem Modul findet eine Modulprüfung statt, bei der jeweils alle Teile (also alle drei Teilprüfungen für StEOP2) positiv beurteilt werden müssen, um eine positive Gesamtnote für die jeweilige Modulprüfung zu erreichen.

Erst nach dem positiven Absolvieren beider StEOP-Modulprüfungen können Vorlesungsprüfungen abgelegt sowie prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen besucht werden. Das heißt, dass im 1. Semester neben den StEOP-Vorlesungen bzw. -Tutorien zwar weitere Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung (VO) besucht werden können, die dazugehörigen Prüfungen aber erst nach positiver Absolvierung der StEOP abgelegt werden können. Um den Studierenden dies zu ermöglichen, werden die StOP-Prüfungen früher angesetzt als andere Prüfungen. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen wie Proseminare oder Übungen können im 1. Semester nicht besucht werden.

Informationen zu den StEOP-Modulprüfungen

Pro Semester werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten (Wintersemester: Ende November/Anfang Dezember, Mitte/Ende Januar und Ende Februar; Sommersemester: Mitte/Ende Mai, und Ende Juni; StEOP1 auch Ende September). Bei Nicht-Bestehen einer StEOP-Modulprüfung kann diese beim nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zu den Modulprüfungen Ihre u:card mitzubringen haben!


Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.


Nicht-Bestehen der StEOP

Studierende können viermal zu den StEOP-Prüfungen antreten; die Anmeldung zum vierten Prüfungstermin muss über die StudienServiceStelle erfolgen. Wenn Sie in einer Prüfung der StEOP auch die dritte Wiederholung nicht bestanden haben, werden Sie vom betreffenden Studium ausgeschlossen. Das Datum des Ausschlusses entspricht dem Datum der Prüfung. Die neuerliche Zulassung zu diesem Studium kann frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Die neuerliche Zulassung kann zweimal beantragt werden. Nach jeder neuerlichen Zulassung stehen der/dem Studierenden die gesamte Anzahl an Prüfungswiederholungen in der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu Verfügung.