FAQ für Lehrende

 Allgemeine Fragen

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  • Wohin wende ich mich in organisatorischen Fragen?
  • Wo finde ich Informationen zu den wichtigsten Fragen, die mich als Lehrende*n betreffen?
  • Was muss ich tun, um meinen Mailbox-Account zu aktivieren?

    Hier geht es zur Anmeldung für Ihren Account.

  • In welchem Vertragsverhältnis zur Universität stehe ich als Lektor*in?

    Wenn Sie erklären, dass Sie Einkünfte von zumindest € 3.078 brutto/Monat (2018) beziehen und einer Vollversicherungspflicht unterliegen, wird ein freies Dienstverhältnis begründet. Beziehen Sie geringere Einkünfte oder unterliegen Sie keiner Vollversicherung, wird ein echtes Arbeitsverhältnis begründet. Informationen zur Tätigkeit als Freie*r Dienstnehmer*in finden Sie hier.

  • Wieviel verdiene ich als Lektor*in?

    Informationen über das Lehrentgelt finden Sie hier.

 Vor dem Semesterbeginn

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  • Wann und wie muss ich die Studierenden über meine Lehrveranstaltung informieren?

    „Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat jedenfalls die Ziele, die Inhalte, die Methoden, die Art der Leistungskontrolle und die Sprache, in der die Lehrveranstaltung abgehalten wird in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, rechtzeitig vor dem Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben.“ (Satzung – Studienrecht § 4 Abs. 2).

    Bitte tragen Sie die Ziele, die Inhalte, die Methoden, die Art der Leistungskontrolle und die Sprache vor Beginn der Anmeldefrist (WiSe: Anfang September; SoSe: Anfang Februar) in u:space ein.

  • Wie kann ich Eintragungen im Online-Vorlesungsverzeichnis vornehmen?

    Gehen Sie auf https://uspace.univie.ac.at/ (mit Ihren u:account-Daten einloggen) – „Lehrveranstaltungen“ – bei der betreffenden Lehrveranstaltung auf „bearbeiten“ klicken und Eintragungen vornehmen. Am Ende Speichern nicht vergessen. Die Änderungen sind nach 20–40 Minuten im Vorlesungsverzeichnis sichtbar.

  • Was versteht man unter „nicht-prüfungsimmanenten“ und „prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen“?

    Nicht-prüfungsimmanente (n-pi) Lehrveranstaltungen – dies sind die Vorlesungen (VO) – sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Teilnehmer*innen können nicht zur Anwesenheit verpflichtet werden. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich sein kann.
    Prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen – dazu zählen Proseminare (PS), Seminare (SE), Übungen (UE), Vorlesung + Übung (VO + UE), Praktika (PR), Exkursionen (EX) und Masterseminare (MA) – sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht nur auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auch auf Grund einer begleitenden Erfolgskontrolle der Teilnehmenden erfolgt. Die Endnote muss aus mindestens 2 Teilleistungen bestehen. Daher wird in der Regel die Anwesenheit der Teilnehmer*innen vorausgesetzt.

  • Kann ich die Teilnehmer*innenzahl bei Lehrveranstaltungen beschränken?

    Am Institut für Musikwissenschaft gelten seit 2016 generell folgende Teilnahmebeschränkungen: Übungen (UE): 40 Studierende, Proseminar (PS): 25 Studierende, Seminar (SE): 20 Studierende, Praktikum (PR): 20 Studierende, Exkursion (EX): 20 Studierende. Diese Zahlen können im Einzelfall von der Studienprogrammleitung nach oben gesetzt werden. Für Lehrveranstaltungen anderen Typs gibt es keine Teilnahmebeschränkungen. Unabhängig von diesen Bestimmungen können Sie bei überfülltem Hörsaal den Zutritt von Studierenden aus Sicherheitsgründen beschränken.

  • Was muss ich tun, um meinen Mailbox-Account zu aktivieren?

    Hier geht es zur Anmeldung für Ihren Account.

 Semesterapparat, Unterlagen, E-Learning

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  • Wie aktiviere ich die Lernplattform Moodle für meine Lehrveranstaltung?

    Dazu gibt es Anleitungen und Video-Tutorials, in denen dies Schritt für Schritt erklärt wird. Hier wird gezeigt, wie Sie Ihren Moodle-Kurs freischalten, Studierende einschreiben, die Selbsteinschreibung für Studierende aktivieren und ein Diskussionsforum anlegen können.

  • Wie lade ich Dateien auf Moodle hoch?

    In Moodle einloggen (https://moodle.univie.ac.at/) – Lehrveranstaltung anwählen – „Bearbeiten einschalten“ (oben rechts) – „Material oder Aktivität anlegen“ (auf der rechten Seite) – es erscheint ein Menü, dort markieren Sie „Datei“ und klicken auf „Hinzufügen“ – nun oben den Namen eingeben, unter dem die Datei aufscheinen soll – „Datei hinzufügen“ anklicken und die gewünschte Datei hochladen – Speichern.

  • Darf ich urheberrechtlich geschütztes Material auf die E-Learning-Plattform stellen?

    Das Center for Teaching and Learning hat dazu einen Leitfaden ausgearbeitet, an dem Sie sich orientieren können.

  • Kann ich einen Semesterapparat aufstellen?

    Ja, in der Bibliothek ist dafür ein Regal vorgesehen. Bücher, die Sie für Ihren Semesterapparat auswählen, können von anderen Nutzer*innen nicht mehr entlehnt werden und stehen daher jederzeit zur Nutzung vor Ort zur Verfügung. Bücher, die ohnehin nicht entlehnbar sind (wie etwa Gesamtausgabenbände, Musikdenkmalbände und Bücher aus dem Lesesaal), kommen aus Platzgründen im Normalfall nicht in den Semesterapparat.

    Geben Sie bitte für den Semesterapparat bestimmte Bücher aus dem Bestand der FB Musikwissenschaft beim Infopult der FB Musikwissenschaft ab. Die Bücher werden vom Bibliothekspersonal bearbeitet und in ein Fach für Ihre LV im Semesterapparat gestellt.

    Eigene Materialien wie Folien, Kopien etc. können Sie natürlich direkt in den Semesterapparat legen. Sie können auch Bücher aus anderen Bibliotheken sowie private Bücher, CDs etc. zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich dafür bitte an das Personal der Bibliothek.

  • Gibt es die Möglichkeit der Anschaffung von Büchern?

    Ja, die FB Musikwissenschaft erwirbt auf Ihren Vorschlag Literatur für Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten. Bestellungen, die sechs bis acht Wochen vor Semesterbeginn erfolgen, sollten auch bei „exotischeren“ Verlagen rechtzeitig zu Semesterbeginn zur Verfügung stehen (bei den meisten Titeln geht es schneller). Ihre Bestellwünsche richten Sie bitte an den Leiter der Bibliothek, Mag. Dr. Reinhard Ellensohn, MSc.

  • Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

    Sie erhalten Ihren Bibliotheksausweis in der FB Musikwissenschaft, der Hauptbibliothek und den meisten anderen Fachbereichsbibliothekn. Voraussetzung ist die erfolgte Aufnahme in das Personalverzeichnis (https://ufind.univie.ac.at/de/index.html).

 Während des Semesters

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  • Was muss ich tun, wenn meine Lehrveranstaltung einmal krankheitsbedingt ausfällt?

    Rufen Sie bitte im Sekretariat an, damit ein Aushang gemacht werden kann (Tel.: (+43 1) 4277-44201). Informieren Sie die Studierenden über die Lernplattform Moodle.

  • Kann ich Materialien, z.B. Handouts, die ich für die Lehrveranstaltung brauche, am Institut kopieren?

    Als Lehrende*r können Sie gratis Kopien anfertigen. Sie erhalten einen Zugangscode für den Kopierer im 1. Stock. Kopierarbeiten müssen die Lektor*innen selbst bewerkstelligen. Das Institut hat kein Personal dafür.

  • Wer unterstützt mich, wenn ich mich mit der Hörsaaltechnik nicht auskenne oder die Technik nicht funktioniert?

    Beschäftigen Sie sich nach Möglichkeit vor Beginn Ihrer Lehrveranstaltung mit der Hörsaaltechnik. Bedienungsanleitungen finden Sie auf der Webseite des Instituts. Auf Wunsch werden Sie in die Technik eingewiesen. Falls Probleme während der Lehrveranstaltung auftreten, wenden Sie sich an Matthias Eder.

  • Wie oft dürfen Teilnehmer*innen an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen fehlen?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt. Die meisten Lehrenden tolerieren +/–3 Fehlstunden. Teilen Sie den Studierenden rechtzeitig mit, wie viele Fehlstunden Sie tolerieren und welche Konsequenzen ihnen aus dem Fehlen erwachsen.

 Prüfungen

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  • Wieviele Prüfungstermine muss ich bei Lehrveranstaltungen vom Typ Vorlesung (VO) ansetzen?

    „Für Lehrveranstaltungsprüfungen hat zumindest je ein Prüfungstermin im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters stattzufinden. Die Festlegung dieser Termine obliegt der Leiterin oder dem Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung und ist den Studierenden in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, bekannt zu geben.“ (Satzung – Studienrecht § 7 Abs. 3).

    Ab einschließlich dem zweiten Prüfungstermin bietet das Institut an, die Prüfung im Rahmen eines „Sammeltermins“ abzuhalten. Sie bekommen dazu rechtzeitig Informationen. Bei Fragen wenden Sie sich an die lehrplanung.musikwissenschaft@univie.ac.at.

  • Wie oft können Studierende zur Prüfung antreten, wenn sie durchgefallen sind?

    Jede*r Studierende hat bei Vorlesungen ein Recht auf drei Wiederholungen bei negativ beurteilten Prüfungen – und zwar unabhängig davon ob er/sie beim ersten oder vierten Termin angetreten ist. Die dritte Wiederholung müsste, sollte jemand wirklich dreimal durchgefallen sein, kommissionell sein. Kommissionelle Prüfungen müssen von den Studierenden bei der Studienservicestelle gemeldet werden.

  • Wie trage ich Noten ein?

    Über https://uspace.univie.ac.at (mit Ihren Daten einloggen) – Prüfungen (Noteneingabe).

  • Welche Konsequenzen gibt es für Studierende, die ich während einer schriftlichen Prüfung beim Schummeln erwische?

    „Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, sind nicht zu beurteilen. Die Prüfung ist jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen.“ (Satzung – Studienrecht § 13 Abs. 7; bitte Vermerk auf dem Prüfungsprotokoll machen).

  • Wie ist die Teilnahme an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Proseminar, Seminar, Übung, Vorlesung + Übung, Praktikum, Exkursion, Masterseminar) zu beurteilen?

    „Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat den Studierenden ausreichend Möglichkeiten einzuräumen, im Rahmen der Lehrveranstaltung mehrere der Notenbemessung zugrunde liegende Leistungen erbringen zu können. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.
    Haben Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine besonders umfassende schriftliche Arbeit (insbesondere Proseminararbeiten, Seminararbeiten und Bachelorarbeiten) anzufertigen oder vergleichbare selbständige Versuchstätigkeiten durchzuführen, ist die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung berechtigt, insbesondere die Beurteilung dieser Leistung bei der Bemessung der Endnote der Lehrveranstaltung zu berücksichtigen.“ (Satzung – Studienrecht § 8 Abs. 3–4).

  • Wie umfangreich müssen Proseminar-, Seminar-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten sein?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt. Siehe dazu die Richtlinien und Tipps für schriftliche Arbeiten am Institut für Musikwissenschaft der Universität Wien.

  • Gibt es Beurteilungsrichtlinien für schriftliche Arbeiten?

    Es gibt hierzu keine verbindlichen Richtlinien. Es wird jedoch empfohlen, die von einer Arbeitsgruppe des Instituts erstellten Bewertungsformulare zu verwenden.

  • Welche Termine gelten für die Abgabe von Proseminar-, Seminar- und Bachelorarbeiten?

    „Die Leiterin oder der Leiter der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten. (Satzung – Studienrecht § 10 Abs. 4). Lehrveranstaltungsleiter*innen können die Termine aber auch früher ansetzen, müssen die Studierenden jedoch rechtzeitig informieren.

  • Gibt es eine Frist für die Beurteilung von schriftlichen Arbeiten?

    Die Beurteilung sollte unverzüglich vorgenommen werden, muss jedoch längstens innerhalb von vier Wochen erfolgen (§ 75 Abs. 4 UG).

  • Wie oft dürfen Teilnehmer*innen an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen fehlen?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt. Die meisten Lehrenden tolerieren +/–3 Fehlstunden. Teilen Sie den Studierenden rechtzeitig mit, wie viele Fehlstunden Sie tolerieren und welche Konsequenzen ihnen aus dem Fehlen erwachsen.

  • Was versteht man unter „nicht-prüfungsimmanenten“ und „prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen“?

    Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen – dies sind die Vorlesungen (VO) – sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Teilnehmer*innen können nicht zur Anwesenheit verpflichtet werden. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich sein kann.
    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen – dazu zählen Proseminare (PS), Seminare (SE), Übungen (UE), Vorlesung + Übung (VO + UE), Praktika (PR), Exkursionen (EX) und Masterseminare (MA) – sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht nur auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auch auf Grund einer begleitenden Erfolgskontrolle der Teilnehmenden erfolgt. Daher wird in der Regel die Anwesenheit der Teilnehmer*innen vorausgesetzt.

  • Werde ich für die Prüfungstätigkeit entschädigt?

    Die Universität Wien entschädigt die Lehrenden für die Prüfungen, wenn eine bestimmte Anzahl von Prüfungen überschritten wird. Näheres dazu im Handbuch für Lehrende, Kapitel 5.15.