Masterstudium (Version 2008 – auslaufend)


Das Masterstudium Musikwissenschaft (Version 2008, 
Studienkennzahl 066 836) kann noch bis zum 31.10.2024 abgeschlossen werden; danach werden Studierende automatisch dem neuen Curriculum MA Musikwissenschaft (Version 2022) unterstellt.

Das Masterstudium Musikwissenschaft (Studienkennzahl: 066 836) baut auf einem Bachelorstudium Musikwissenschaft auf, umfasst 120 ECTS, dauert in der Regel 4 Semester und schließt mit dem Titel „Master of Arts (MA)“ ab.

For English information about the Master’s programme in Musicology, click on the flag symbol in the top bar and change to „EN“.


Studienverlauf

Nach erfolgter Zulassung gelten die Bestimmungen für das Masterstudium Musikwissenschaft:

Einen Überblick über das Studium finden Sie hier.

Eine graphische Darstellung des Studiums finden Sie hier.

Die Studierenden wählen eines von fünf Pflichtmodulen, die unterschiedliche Schwerpunkte haben: Pflichtmodul 1: Historische Musikwissenschaft, Pflichtmodul 2: Ethnomusikologie, Pflichtmodul 3: Systematische Musikwissenschaft, Pflichtmodul 4: Musik und Gesellschaft, Pflichtmodul 5: eigene Schwerpunktsetzung. Zu beachten ist, dass in jedem Pflichtmodul Lehrveranstaltungen aus fünf unterschiedlichen Themenkreisen zu absolvieren sind.

Zum Pflichtmodul, welches 30 ECTS umfasst, kommen Wahlmodule im Umfang von 60 ECTS. Da es möglich ist, einzelne Wahlmodule zweifach oder dreifach zu wählen, kann der/die Studierende sein/ihr Masterstudium stark nach den eigenen Interessen gestalten.


Zulassungsvoraussetzungen

Einen aktuellen Überblick zur Zulassung finden Sie hier.

Absolvent*innen des Bachelorstudiums Musikwissenschaft (Version 2011 oder 2016) an der Universität Wien sind direkt für das Masterstudium Musikwissenschaft qualifiziert und können auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist zugelassen werden, wenn sie das Masterstudium direkt an das Bachelorstudium anschließen. Das heißt, Sie müssen sich im selben Semester für den Master melden, in dem Sie den Bachelor abschließen (Wintersemester bis 28.02., Sommersemester bis 30.09). Daher ist es besonders wichtig, den Bachelor sofort einzureichen, sobald Sie die letzte Note dafür bekommen!

Informationenen zur Besonderheit „Tagesaktuelle Zulassung zum fachgleichen Masterstudium“

Können Sie sich nicht innerhalb des selben Semesters für den Master anmelden, erfolgt die Anmeldung im nächsten Semester innerhalb der generellen Zulassungsfrist, also im Wintersemester 01.10.-31.10., im Sommersemester 01.03.-31.03.!

Absolvent*innen eines anderen musikbezogenen Bachelorstudiums einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule, Konservatorium) können zugelassen werden, wenn ihr Abschluss in Umfang und Inhalt dem in Wien angebotenen Bachelorstudium Musikwissenschaft entspricht. Informationen über das Prozedere der Zulassung sowie die Termine finden Sie hier: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/musikwissenschaft/

Wenn eine Gleichwertigkeit nicht zur Gänze gegeben ist (was häufig bei Absolvent*innen musikpraktischer Studien und Zwei-Fach-Bachelor-Studien der Fall ist), kann die Absolvierung zusätzlicher Lehrveranstaltungen (bis 30 ECTS) vorgeschrieben werden. Wenn mehr als 30 ECTS vorgeschrieben werden müssten, kann der Antrag nicht genehmigt werden. In diesem Fall wird empfohlen, zuerst das Bachelorstudium Musikwissenschaft nachzuholen, wobei Leistungen aus Vorstudien anerkannt werden können.

Absolvent*innen eines künstlerischen Studiums an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium seien aufmerksam gemacht, dass Lehrveranstaltungen rein künstlerischen Inhaltes (Gesang, Violine, Dirigieren, Korrepetition, etc.) für die Zulassung zum Masterstudium Musikwissenschaft nicht relevant sind. Für die Zulassung zum Masterstudium müssen im Rahmen des Vorstudiums mindestens ca. 25 Prüfungen bzw. 120 ECTS aus Fächern wie Musikgeschichte, Tonsatz, Formenlehre, Akustik, Instrumentenkunde, Wissenschaftliche Arbeitstechniken etc. absolviert worden sein. Bei musikpädagogischen Vorstudien (Musikerziehung, IGP) ist eine Zulassung mit Auflagen häufig möglich, bei rein künstlerischen Studien (Instrumentalstudien, Gesang) ist eine Zulassung in der Regel nicht möglich, außer es wurden zusätzliche wissenschaftliche Lehrveranstaltungen absolviert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Studienprogrammleiter.