Der Weg zum Abschluss

Um den Master zum Abschluss zu bringen, müssen Sie folgende Schritte einhalten:

1. Thema einreichen


2. Alternatives Pflichtmodul genehmigen lassen und Prüfungspass einreichen

Sobald Sie alle Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben, können Sie Ihren Prüfungspass einreichen. Zuvor lassen Sie sich das Alternative Pflichtmodul genehmigen.

Anschließend reichen Sie den Prüfungspass ein.

  • Dokument Einreichung Prüfungspass am Computer ausfüllen.
  • Dokument Prüfungspass am Computer ausfüllen.
  • Schicken Sie an die StudienServiceStelle Musikwissenschaft eine E-Mail (ssst.musikwissenschaft@univie.ac.at) mit:
    • Scan des Formulars Einreichung Prüfungspass (PDF)
    • Prüfungspass (als Word-Dokument)
    • Scan des von der SPL bestätigten Formulars „Genehmigung des Alternativen Pflichtmoduls“ (PDF)
    • Sammelzeugnis (PDF)
    • aktuellem Studienblatt (PDF)
    • Sollten Sie Anerkennungsbescheide erhalten haben, vereinbaren Sie bitte online einen Sprechstunden-Termin in der StudienServiceStelle SIAMOS (Hof 1, Zugang 1.17). In diesem Fall schicken Sie bitte trotzdem 2-3 Werktage vor dem Sprechstunden-Termin schon per E-Mail den Prüfungspass als Word-Dokument und das Genehmigungsformular für das Alternative Pflichtmodul (als Scan) zur Kontrolle an ssst.musikwissenschaft@univie.ac.at.
    • Wenn Sie nicht das Bachelorstudium Musikwissenschaft an der Universität Wien studiert haben, ist zudem der Zulassungsbescheid vorzulegen. Vereinbaren Sie dazu bitte ebenfalls online einen Sprechstunden-Termin in der StudienServiceStelle SIAMOS (Hof 1, Zugang 1.17). 2-3 Werktage vor dem Sprechstunden-Termin schicken Sie per E-Mail den Prüfungspass als Word-Dokument und das Genehmigungsformular für das Alternative Pflichtmodul (als Scan) zur Kontrolle an ssst.musikwissenschaft@univie.ac.at.
  • Sie erhalten eine Mail, sobald der Prüfungspass positiv bestätigt wurde (wenn die nötigen Anerkennungbescheide bei uns eingegangen sind). Damit können Sie davon ausgehen, dass Sie alle Lehrveranstaltungen richtig belegt haben.

Wichtiger Hinweis zum Prüfungspass:

Der Prüfungspass muss elektronisch ausgefüllt werden (dies bezieht sich auf das hier zur Verfügung gestellte Formular!). Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht angenommen werden.

Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen des Prüfungspasses nochmals, ob alle Vorgaben laut Curriculum sowie die Modulcodierungen der Lehrveranstaltungen laut u:find erfüllt sind! Zur Kontrolle der Modulcodierungen rufen Sie unter Eingabe der LV-Nummer und des jeweiligen Semesters, in der die LV stattgefunden hat, jede LV in u:find auf und überprüfen die „Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis“.
Bsp. für LV-Suche in u:find: Eingabe von „160034 2017s“ oder „160045 2017w“.


3. Masterarbeit hochladen

Sobald Sie Ihre Masterarbeit fertiggestellt haben und das Einverständnis Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin haben, können Sie die Arbeit auf hopla.univie.ac.at hochladen. Verwenden Sie für das Titelblatt die Formatvorlage und beachten Sie die Formvorschriften.

Die Plagiatsprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach dem Hochladen; Sie werden über die Freigabe per E-Mail verständigt.

Drucken Sie das an Hopla übermittelte Dokument in zweifacher Ausfertigung aus und lassen es binden. Es ist unzulässig, nach dem Hochladen noch Änderungen an der Arbeit durchzuführen. Die gebundene Arbeit muss mit der hochgeladenen identisch sein.


4. Masterarbeit einreichen

Übermitteln Sie die unterschriebene Hochladebestätigung als PDF bevorzugt über das Kontaktformular (alternativ per Mail an ssc.pkw@univie.ac.at), nachdem die Arbeit von der Plagiatsprüfung freigegeben wurde.
Die Arbeit wird zur Begutachtung an den/die Betreuer*in übermittelt.

Danach senden Sie Ihre hart gebundene Masterarbeit (2 Exemplare) so bald wie möglich per Post an das SSC (Spitalgasse 2, Campus Hof 2, Zugang 2.9, 1090 Wien). Alternativ dazu können Sie Ihre Arbeit auch beim Portier am Campus, Spitalgasse 2, Zugang 4.5, von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 18:00 persönlich hinterlegen.

Beachten Sie bitte diesbezüglich auch immer eventuelle Änderungen auf der Homepage des SSC.

Mitzubringen zum SSC sind:

  • zwei hartgebundene Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit
  • Hochladebestätigung (unterschrieben)
  • Formular Thema und Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit (sollten Sie bereits vor Beginn der Arbeit beim SSC eingereicht haben, s. Punkt 1)
  • Eventuell Antrag auf Sperre der Benutzung der wissenschaftlichen Arbeit (Informationen auf der Seite des SSC)
  • Allfällige Nachweise über Namensänderungen (Heiratsurkunde)

Ein Exemplar der Arbeit wird dann an den/die Betreuer*in übermittelt. Die Frist zur Beurteilung beträgt 2 Monate. Sie werden per E-Mail über die Beurteilung verständigt.


5. Mündliche Prüfung

Sobald Ihre Masterarbeit positiv beurteilt wurde, können Sie sich zur mündlichen Abschlussprüfung anmelden.

  • Erstprüfer*in ist immer Ihr*e Betreuer*in.
  • Zweitprüfer*in und Vorsitzende*n können Sie selbst auswählen, sofern nicht organisatorische Gründe dagegen sprechen.
    • Es kommen alle am Institut Lehrenden, die mindestens das Doktorat haben, infrage (in Ausnahmefällen auch Lehrende anderer Institute).
  • Bitte vereinbaren Sie selbst den Prüfungstermin mit allen Beteiligten.
    • Wenn Sie einen Raum für die Prüfung benötigen, wenden Sie sich bitte an Monika Karall im Zentralsekretariat.
  • Die Anmeldung der Prüfung erfolgt per E-Mail an das SSC mittels Anmeldeformular mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
    • Eine Fristverkürzung ist nicht möglich, da die Prüfung offiziell genehmigt und der Prüfungssenat offiziell informiert werden muss.

Die Masterprüfung besteht aus zwei Teilen:

  • 1. Defensio inklusive Prüfung
    • In diesem Teil stellen Sie Ihre Arbeit kurz vor (7-10 Minuten) und werden anschließend noch zum wissenschaftlichen Umfeld der Arbeit geprüft (genauere Themeneingrenzung können Sie mit der/dem Betreuer*in festlegen)
  • 2. "Wahlmodul"
    • Das zweite Thema ist einem Wahlmodul (M06-M17) zu entnehmen, wobei Sie auf dem Antrag immer nur das Modul selbst angeben (z. B. M08 Wahlmodul Ethnomusikologie).
    • Die genauere Thematik legen Sie mit Ihrem/Ihrer Zweitprüfer*in fest.

Über das Ergebnis werden Sie direkt nach der Prüfung informiert. Spätestens 4 Wochen nach der erfolgreich absolvierten mündlichen Prüfung werden Ihnen vom SSC die amtssignierten Abschlussunterlagen per E-Mail mit weiteren Informationen übermittelt.