Vortrag: Geschichtliche und ungeschichtliche Sachverhalt

Rainer BAYREUTHER, Freiburg

Mein Beitrag zielt 1. darauf, auf der Grundlage aktueller philosophischer Handlungstheorien allgemeine Gesichtspunkte zu gewinnen, welche Zusammenhänge von Vorkommnissen überhaupt geschichtlich und welche nicht geschichtlich (ungeschichtlich) sind; 2. die Erklärungsmöglichkeiten und -grenzen von Geschichte für musikalische Sachverhalte zu diskutieren.
Ad 1.: In den aktuellen Handlungstheorien ist deutlich geworden, dass Geschichte als eine kausale Verknüpfung von Vorkommnissen des Typs Handlung zu verstehen ist. [John R. Searle: Intentionality (1983); Rüdiger Bittner: Doing Things for Reasons (2005); Doris Gerber: Analytische Metaphysik der Geschichte (2012).] Weder sind kausale Verknüpfungen anderer Vorkommnistypen als Handlungen – etwa physisch bedingte Vorkommnisse – geschichtlich; denn damit zwei oder mehr Vorkommnisse eine „Geschichte“ bilden, müssen Intentionen im Spiel sein, die ein Vorkommnis als intendierte Veränderung einer bestehenden Situation erscheinen lassen. Noch 2 sind die intentionalen Verknüpfungen von Vorkommnissen, die „Geschichte“ genannt zu werden verdienen, anderer Art als kausal. Hieraus folgt direkt, dass Geschichte weder „Konstruktion“ noch ein durch „Erzählung“ gestifteter Zusammenhang ist, sondern eine objektive und reale Struktur.
Ad 2.: Die Konsequenzen eines intentionalen Geschichtsbegriffs für musikalische Sachverhalte sind äußerst weitreichend. Der entscheidende Punkt sind Zeitstrukturen. Eine intentionale, also geschichtliche Handlung kann mit einer vorherigen Handlung nicht durch eine temporal geschlossene – zum Beispiel getaktete – Operativität verbunden sein. Die mit dem Intentionalitätskriterium gegebene Freiheit des geschichtlichen Handelns ist nicht erst dann unterlaufen, wenn die Umstände jemanden zu einer bestimmten Aktion zwingen, sondern bereits dann, wenn Zeittaktungen vorliegen, die die Möglichkeit zu agieren auf bestimmte Zeittakte bzw. -intervalle festlegen. Von dieser Voraussetzung her diskutiert das paper die Grundformen musikalischen Handelns: spielen (Instrument spielen, singen, dirigieren), hören, komponieren. Es wird dargelegt, dass nur kompositorisches Handeln im o.g. Sinn temporal ungebunden, d.h. geschichtlich ist. Die beiden anderen musikalischen Aktionstypen sind an die Zeitstrukturen des gespielten bzw. gehörten Musikstücks gebunden, daher ungeschichtlich. Abschließend werden die Konsequenzen dieser Überlegungen für die Musikgeschichtsschreibung diskutiert. Der Begriff „Geschichte“ kann m.E. nur für einige musikhistoriographische Formate aufrechterhalten werden (z.B. für das Format Leben und Werk des Komponisten K), für andere muss er verworfen werden (z.B. für das Format „Geschichte“ (?) der musikalischen Gattung G). Das heißt nicht, dass solche ungeschichtlichen musikalischen Sachverhalte keinerlei Zusammenhang aufwiesen; dieser aber muss anderer Art als „geschichtlich“ sein.